Beiträge 2025 | 30.10.2025
Photovoltaikpflicht laut NRW Landesbauverordnung ab 01. Januar 2026:
Bei Bestandsgebäuden, die ab dem 01. Januar 2026 saniert werden, gibt es zwei Optionen zur Erfüllung der Solarpflicht:
1) Installation einer PV-Anlage, die mindestens 30 Prozent der geeigneten Netto-Dachfläche belegt oder
2) Die installierte Leistung erreicht mindestens folgende Werte: